Allgemeine Geschäftsbedingungen der SATES ČECHY s.r.o., gültig ab 1.5.2022, USt-ID: 25172654
Lieferung der Waren:
Die gelieferten Waren haben die Qualität gemäß der technischen Dokumentation des Produkts, entsprechend den einschlägigen Normen und Anweisungen. (z. B. ČSN EN 1341 Pflasterplatten aus Naturstein für Außenpflasterung, ČSN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenpflasterung, ČSN EN 1343 Bordsteine aus Naturstein für Außenpflasterung, ČSN EN 771-6 Spezifikationen für Mauersteine, Teil 6 – Mauersteine aus Naturstein, ČSN EN 1469 – Produkte aus Naturstein – Plattenbeläge – Anforderungen, ČSN EN 12058 – Produkte aus Naturstein – Boden- und Treppenplatten – Anforderungen, Technische Anleitung für autorisierte Personen Nr. 09.15.02 – Bordsteine aus Natur- und Kunststein usw.)
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Waren als erfüllt:
zum Zeitpunkt der Beladung des Transportfahrzeugs des Spediteurs, wenn der Käufer den Transport auf eigene Kosten organisiert
zum Zeitpunkt der Ablagerung des Materials am Bestimmungsort, bei Lieferung von Material einschließlich Transport von losem Material durch Kippsattelauflieger oder Transport von Material durch Fahrzeuge mit Hydraulikkran.
zum Zeitpunkt der Ankunft des Fahrzeugs am Bestimmungsort, bei Lieferung von Material einschließlich Transport, wenn der Käufer das Entladen des Transportmittels organisiert.
Die Gefahr des Schadens am Material geht auf den Käufer über, sobald das Gut übernommen wird. Wenn der Käufer den Transport der Waren selbst organisiert, geht das Risiko des Schadens auf den Käufer über, sobald das Gut auf das Transportmittel geladen wird.
Der Verkäufer behält sich gemäß § 2132 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und nach Erfüllung aller Forderungen des Verkäufers aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Das Eigentum an der verkauften Ware geht daher erst auf den Käufer über, wenn der gesamte Kaufpreis für den Verkauf der Ware ordnungsgemäß an den Verkäufer bezahlt wurde. Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig zahlt, ist der Verkäufer berechtigt, alle gelieferten und noch nicht bezahlten Waren zurückzunehmen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Zahlung aller damit verbundenen Kosten, Schadenersatz und entgangenen Gewinn zu verlangen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Käufer oder der Liquidation des Unternehmens des Käufers erlischt das Recht des Käufers, die Ware, die unter dem Vorbehalt des Eigentums steht, zu verkaufen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in seinen Besitz zu nehmen. Die Kosten für Lagerung, Transport und andere durch die Rücknahme der Ware entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Zahlung der Vertragsstrafe, wie sie in diesem Vertrag vereinbart wurde, lässt das Recht auf volle Schadenersatzforderung unberührt. Die im Vertrag genannten Vertragsstrafen werden mit dem Tag fällig, der dem Tag folgt, an dem das Recht auf Vertragsstrafe entstanden ist.
Alle Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden zwischen den Parteien in folgender Reihenfolge verbucht:
zur Begleichung der Vertragsstrafe
zur Begleichung von Verzugszinsen
zur Begleichung der Hauptforderung.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Termine für die einzelnen Teillieferungen oder die Bereitstellung des Transportmittels mindestens drei Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum schriftlich mitzuteilen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn der Verkäufer die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Lieferdatum liefert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer die Ware nicht fristgerecht abholt oder die Erfüllung des Liefertermins auf Wunsch des Käufers verschoben wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorabansprüche alle zusätzlichen Kosten, sachlich gerechtfertigte Aufwendungen und entgangenen Gewinn, die aus diesem Grund entstanden sind, zu verlangen.
Im Falle einer unrechtmäßigen Ablehnung der Abnahme ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle zusätzlichen Kosten, sachlich gerechtfertigte Aufwendungen, entgangenen Gewinn und Schadenersatz zu erstatten, die dem Verkäufer dadurch entstanden sind oder entstehen könnten.
Preis- und Zahlungsbedingungen:
Der Preis für die Lieferung der Waren wird in CZK festgelegt.
Die Einzelpreise der Waren werden durch Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unter Beachtung der geltenden rechtlichen Bestimmungen festgelegt.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich die oben genannten Preise auf lose gelieferte Waren, ohne Transportkosten (Lieferbedingungen EXW gemäß INCOTERMS 2010).
Die oben genannten Preise werden mit der jeweils geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
Die Zahlung der Rechnung gilt als erfüllt, sobald der geschuldete Betrag auf dem im Kaufvertrag angegebenen Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
Garantie und Reklamation:
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort bei der Annahme zu überprüfen. Offensichtliche Mängel der Waren und Mengenmängel sind vom Käufer sofort nach Lieferung zu reklamieren, spätestens jedoch vor der Montage, andernfalls verfallen die Rechte des Käufers auf Mängelansprüche sowie auf Schadenersatzansprüche aufgrund dieser Mängel.
Bei der Lieferung von Natursteinen sind Adern, die im Gestein eingelagert sind, oder Abweichungen in Farbe, Struktur und Aussehen typisch für das Naturmaterial und stellen daher keinen Mangel der Ware dar.
Der Käufer ist verpflichtet, bei der Abholung die Menge der erhaltenen Waren zu überprüfen, z. B. durch Bestätigung des Lieferscheins. Bei Mengenmängeln ist der Käufer berechtigt, die fehlende Menge auf Grundlage einer ordnungsgemäß geltend gemachten Reklamation nachzuliefern. Andere Ansprüche des Käufers in diesem Zusammenhang sind nicht zulässig.
Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die Qualität der Ware für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Der Verkäufer übernimmt die Garantie für die Qualität der Ware für die vereinbarte Garantiezeit, die ab dem Tag des Vertragserfüllungspflicht des Verkäufers beginnt und während dieser Zeit die üblichen Eigenschaften der gelieferten Ware garantiert.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Montage der Ware, unsachgemäße Verwendung, Vernachlässigung der Wartung oder andere unsachgemäße Eingriffe des Käufers oder Dritter verursacht wurden.
Etwaige Mängel der Ware muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anzeigen.
Sanktionen, Vertragsstrafen, Schiedsklausel:
Im Falle einer Nichterfüllung des vereinbarten Liefertermins durch den Verkäufer ist der Käufer berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,05 % für jeden Tag der Verzögerung vom vereinbarten Preis oder einem Teil davon, der nicht zum vereinbarten Termin geliefert wurde, zu verlangen, jedoch beträgt die maximal vereinbarte Höhe der Vertragsstrafe höchstens 10 % des Preises der bestellten Ware ohne Mehrwertsteuer. Weitere Ansprüche des Käufers (z. B. Schadenersatz) in diesem Zusammenhang stehen dem Käufer nicht zu, für den Fall, dass zukünftiger Schaden auf Seiten des Käufers aufgrund der verspäteten Lieferung entsteht, verzichtet der Käufer auf einen Anspruch auf Schadenersatz für künftige Schäden und Verluste.
Wenn der Käufer die dem Verkäufer zugesandte Rechnung für die gelieferten Waren nicht ordnungsgemäß, fristgerecht und vollständig bezahlt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Rechnungsbetrags für jeden Tag der Verzögerung zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist gemäß der Vereinbarung der Parteien zu zahlen, auch wenn der Käufer die Pflicht nicht selbst verursacht hat.
Im Falle einer verspäteten Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreises sowie im Falle einer verspäteten Zahlung einer fälligen Verbindlichkeit gegenüber dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, vereinbaren die Vertragsparteien einen vertraglichen Verzugszins von 15 % p.a. (jährlich) auf den geschuldeten Betrag.
Wenn der Verkäufer dem Käufer die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem vereinbarten Lieferdatum liefert, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die tatsächlich gezahlte Anzahlung sowie Zinsen in Höhe des Diskontsatzes der Tschechischen Nationalbank, gültig am Tag der Einzahlung der Anzahlung durch den Käufer, zurückzuerstatten.
Wenn der Käufer den Verkaufsgegenstand innerhalb von 10 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmetermin nicht abholt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Gesamtpreises des Verkaufsgegenstands zu zahlen.
Im Zweifel gilt gemäß der Zivilprozessordnung, dass, wenn der Empfänger die Sendung nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Hinterlegung abholt, der letzte Tag dieser Frist als Tag der Zustellung gilt, auch wenn der Empfänger von der Hinterlegung keine Kenntnis hatte.
Alle Streitigkeiten, die aus dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstehen und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, werden durch die allgemeinen Gerichte der Tschechischen Republik entschieden.
Höhere Gewalt:
Unvermeidbare und unvorhersehbare äußere Ereignisse, wie Krieg, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt, befreien die betroffene Vertragspartei in ihrem Umfang und ihrer Dauer von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. In diesem Fall muss die betroffene Partei jedoch die andere Partei unverzüglich informieren und zu Verhandlungen auffordern, um neue Vertragsbedingungen festzulegen und die Verluste der anderen Partei zu minimieren.
Transport, Verpackung:
Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden Pflastersteine, Schotter, Bruchstein und Mauersteine lose geliefert, und Pflasterplatten, Bordsteine, Randsteine, Verkleidungplatten sowie Bodenplatten werden auf Paletten geliefert.
Sofern der Verkäufer die Lieferung des Materials einschließlich des Transports organisiert und im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, versteht man unter der Lieferung von palettierten Materialien den Transport mit Fahrzeugen (Zugmaschinen oder Anhängern) unter Nutzung ihrer Tragfähigkeit (22-30t) und deren Bereitstellung für das Entladen mittels Gabelstapler oder Lader an einem geeigneten und leicht zugänglichen Ort. Dieser Ort darf keinesfalls sumpfig, geneigt oder in Schutzbereichen von Oberleitungen liegen. Es muss außerdem den Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von ca. 40t (Verkehrsbeschränkungen, Durchfahrthöhe, Breite, Wendekreis usw.) den Zugang ermöglichen.
Sofern der Verkäufer die Lieferung des Materials einschließlich des Transports organisiert und im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, versteht man unter der Lieferung von losem Material den Transport mit Kippfahrzeugen (Zugmaschinen oder Anhängern) unter Nutzung ihrer Tragfähigkeit (24-32t) und deren Abladen an einem geeigneten und leicht zugänglichen Ort. Dieser Ort darf keinesfalls sumpfig, geneigt oder in Schutzbereichen von Oberleitungen liegen. Es muss außerdem den Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von ca. 40t (Verkehrsbeschränkungen, Durchfahrthöhe, Breite, Wendekreis usw.) den Zugang ermöglichen.
Die Transportkosten beinhalten keine Kosten für das Entladeequipment (Gabelstapler, Lader, Kran), die Kosten für Genehmigungen zum Befahren von eingeschränkten Zonen, Umladen von Material auf Fahrzeuge mit geringerer Tragfähigkeit oder Wartezeiten beim Entladen bzw. bei Unterbrechungen beim Entladen.
Paletten, die mit den Waren geliefert werden, werden mit 250 CZK/Stück berechnet, wenn sie nicht im Austauschsystem geliefert wurden, oder wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Großvolumige Säcke, in denen Pflastersteine geliefert werden, sind aufgrund des Charakters des transportierten Materials nicht rückgabefähig. Der Verpackungspreis umfasst auch die Kosten für das Befüllen dieser Säcke.
Sonstige Bedingungen:
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind gemäß § 1751 des Bürgerlichen Gesetzbuches Bestandteil des Kaufvertrags und gelten, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern im Kaufvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 89/2012 Sb. in der jeweils gültigen Fassung.
Der Verkäufer weist darauf hin, dass eine polierte Oberflächenbehandlung von Granitprodukten nicht als Gehfläche geeignet ist (Rutschgefahr).
Der Verkäufer weist darauf hin, dass Produkte aus Tuff vor der Verwendung im Außenbereich und während der Nutzung mit einem geeigneten hydrophoben Mittel, wie z.B. POROSIL VV 15+, behandelt werden müssen.
Der Verkäufer erklärt, dass für gesetzlich vorgeschriebene Produkte eine „Eigenschaftserklärung“, „Konformitätserklärung“ oder „Herstellererklärung“ ausgestellt wurde. Die ausgestellten Erklärungen können in der Handelsabteilung des Unternehmens eingesehen werden.